WEG Roth+Ramb
© Wohnungen.Eigentümer.Gemeinschaft Roth + Ramb GbR 2017, Impressum

Was ist in den Nebenkosten enthalten?

Der Umfang der Leistungen ist im Mietvertrag geregelt. Grundsätzlich sind es die Heizkosten

und die Betriebskosten. Die Betriebskosten enthalten u.a. die Kosten für die

Treppenhausreinigung und die Hofreinigung, außerdem die Abrechnungskosten, da die

Nebenkostenabrechnung durch die Firma Kalorimeta erfolgt.

Wie werden die Nebenkosten umgelegt?

Die Heizkosten werden zu 70 Prozent nach den Wärmeverbrauchswerten umgelegt. Jeder

Heizkörper hat einen Verbrauchszähler. Die restliche 30 Prozent werden - wie die

Betriebskosten - nach der Größe der Wohnung umgelegt. Der Wasserverbrauch wird mit

Verbrauchszählern erfasst. Diese sind Grundlage zur Umlegung der Frischwasser- und

Abwasserkosten.

Wann kommt die Nebenkostenabrechnung?

Die Verbrauchswerte werden am Ende des Jahres erfasst und der Abrechnungsfirma

weitergeleitet. Nach Feststellung der Jahresverbrauchskosten erfolgt die Abrechnung in der

ersten Jahreshälfte des Folgejahres. Dies gilt auch für Mieter, die im Laufe des Jahres

ausziehen. Ausgezogene Mieter erhalten also ihre (End-)Abrechnung im Jahr darauf.

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Fragen zu den Nebenkosten

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Was ist in den Nebenkosten enthalten?

Der Umfang der Leistungen ist im Mietvertrag

geregelt. Grundsätzlich sind es die Heizkosten

und die Betriebskosten. Die Betriebskosten

enthalten u.a. die Kosten für die

Treppenhausreinigung und die Hofreinigung,

außerdem die Abrechnungskosten, da die

Nebenkostenabrechnung durch die Firma

Kalorimeta erfolgt.

Wie werden die Nebenkosten umgelegt?

Die Heizkosten werden zu 70 Prozent nach den

Wärmeverbrauchswerten umgelegt. Jeder

Heizkörper hat einen Verbrauchszähler. Die

restliche 30 Prozent werden - wie die

Betriebskosten - nach der Größe der Wohnung

umgelegt. Der Wasserverbrauch wird mit

Verbrauchszählern erfasst. Diese sind

Grundlage zur Umlegung der Frischwasser- und

Abwasserkosten.

Wann kommt die Nebenkostenabrechnung?

Die Verbrauchswerte werden am Ende des

Jahres erfasst und der Abrechnungsfirma

weitergeleitet. Nach Feststellung der

Jahresverbrauchskosten erfolgt die Abrechnung

in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres. Dies

gilt auch für Mieter, die im Laufe des Jahres

ausziehen. Ausgezogene Mieter erhalten also

ihre (End-)Abrechnung im Jahr darauf.