WEG Roth+Ramb
© Wohnungen.Eigentümer.Gemeinschaft Roth + Ramb GbR 2017, Impressum

Fragen bei Mieterwechsel und Kündigung

Fehlt Ihre Frage, dann senden Sie uns eine E-Mail

Kann ich meinen Mietvertrag übertragen?

Bei zwei Hauptmietern kann einer einen Wechselvertrag beantragen. Dazu muss er einen

Mietnachfolger vorschlagen, der uns seine Mieterselbstauskunft (MSA) zuschickt. Wird

dieser von uns akzeptiert, stellen wir einen Wechselvertrag aus, den der ausziehende Mieter,

der bleibende zweite Hauptmieter und der neue zweite Hauptmieter unterzeichnen. In diesen

Fällen erfolgt keine Zwischenablesung der Verbrauchswerte und die

Nebenkostenabrechnung wie gewohnt zum Jahresende. Alleinige Hauptmieter können

keinen Wechselvertrag beantragen, sondern nur einen Mietnachfolger vorschlagen.

Muss ich einen Wechsel des Untermieters melden?

Ja! Mit vollem Namen und, wenn der neue Untermieter einverstanden ist, mit Angabe der E-

Mail-Adresse. Die Meldung sollte vor dem Einzug erfolgen, ebenso das Auszugsdatum des

alten Untermieters.

Was ist bei der Kündigung zu beachten?

Sie muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift per Post uns zugeschickt werden (kein

Einschreiben erforderlich!). Beachten Sie die Kündigungsfrist von drei Monaten.Die

Kündigung muss schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist

zugehen. Die Kündigungsfrist kann auf Antrag verkürzt werden, wenn vorher mit einem

Mietnachfolger ein neuer Vertrag zustande kommt.

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und Kündigung

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Kann ich meinen Mietvertrag übertragen?

Bei zwei Hauptmietern kann einer einen

Wechselvertrag beantragen. Dazu muss er

einen Mietnachfolger vorschlagen, der uns seine

Mieterselbstauskunft (MSA) zuschickt. Wird

dieser von uns akzeptiert, stellen wir einen

Wechselvertrag aus, den der ausziehende

Mieter, der bleibende zweite Hauptmieter und

der neue zweite Hauptmieter unterzeichnen. In

diesen Fällen erfolgt keine Zwischenablesung

der Verbrauchswerte und die

Nebenkostenabrechnung wie gewohnt zum

Jahresende. Alleinige Hauptmieter können

keinen Wechselvertrag beantragen, sondern nur

einen Mietnachfolger vorschlagen.

Muss ich einen Wechsel des Untermieters

melden?

Ja! Mit vollem Namen und, wenn der neue

Untermieter einverstanden ist, mit Angabe der E-

Mail-Adresse. Die Meldung sollte vor dem

Einzug erfolgen, ebenso das Auszugsdatum des

alten Untermieters.

Was ist bei der Kündigung zu beachten?

Sie muss schriftlich mit eigenhändiger

Unterschrift per Post uns zugeschickt werden

(kein Einschreiben erforderlich!). Beachten Sie

die Kündigungsfrist von drei Monaten.Die

Kündigung muss schriftlich bis zum 3. Werktag

des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen.

Die Kündigungsfrist kann auf Antrag verkürzt

werden, wenn vorher mit einem Mietnachfolger

ein neuer Vertrag zustande kommt.